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Vereinsstatuten:

Auszug aus dem

Vereinsverzeichnis Österreich

Kinderhilfe gegen die Willkür http://www.vereinsverzeichnis.at/assets/images/star.pnghttp://www.vereinsverzeichnis.at/assets/images/star.pnghttp://www.vereinsverzeichnis.at/assets/images/star.pnghttp://www.vereinsverzeichnis.at/assets/images/star.pnghttp://www.vereinsverzeichnis.at/assets/images/star.png

Rosenbach 39

A-9183 Rosenbach
Kärnten, Österreich

  • Zugeordnete Kategorie:
  • • Familie

Gesetzliche Gleichstellung bei erfahren eines Kindesmissbrauch, weil Jugendamtsbeamte keine sofortige Polizeiliche Anzeige machen müssen, dies gehört sofort geändert. Mitarbeiter des Jugendamts müssen im Sinn der Kinder handeln. 
Beamte und auch Vertragsbedienstete müssen auch wie jeder Staatsbürger sofort eine Polizeiliche Anzeige machen, wenn Sie in Kenntnis von einer Strafbaren Handlung sind und nicht Ihnen überlassen ist ob oder wann Sie etwas dagegen unternehmen, denn Sie haben keine Ausbildung um dies zu beurteilen.
Mitarbeiter des Jugendamts müssen die psychologischen Voraussetzungen erfüllen, die zur Befähigung notwendig sind, um mit Kindern zu arbeiten.
Mitarbeiter des Jugendamts müssen physisch in der Lage sein mit Kindern zu arbeiten.
Mitarbeiter des Jugendamts müssen in regelmäßigen Abständen (einmal jährlich) in Form eines Tests belegen, dass kein Alkohol- oder Drogenproblem vorliegt.
Mitarbeiter des Jugendamts müssen einmal jährlich einen Eignungstest ablegen, der die Befähigung für die Arbeit mit Kindern bestätigt.
Die Voraussetzungen die von Mitarbeitern des Jugendamts erfüllt werden müssen, gelten auch für Heimbetreuer.
Mitarbeiter die mit der Betreuung von Kindern befasst sind, müssen in der Lage sein mit Kindern, die physisch oder physisch gestört sind umgehen zu können.
Therapie darf nicht als „Belohnung“ eingesetzt werden, sondern ist ausschließlich auf ärztlicher Anordnung zu basieren.
Die Verabreichung von Medikamenten ist ausschließlich von ärztlichen Anordnungen abhängig, und sollten auch regelmäßig kontrolliert werden ob dies noch notwendig ist.
Kinder die in Pflege sind und deshalb in einem Heim untergebracht sind, dürfen nicht zu Reinigungsarbeiten (Bad, WC, Gänge usw.) eingesetzt werden.
Was soll dieser Schwachsinn, dass man nun zum Jugendamt das Sozialressort dazu gibt, wobei die meisten Mitarbeiter schon mit den Aufgaben die das Jugendamt vorsieht überfordert sind.
Kinderrechte laut Bundesgesetzblatt, müssen überall eingehalten werden auch bei Gericht (Befragung nur im Beisein eines Rechtsanwalt der das Kind und seine Interessen bei Gericht vertritt)
In vielen Fällen kann man im Grunde nicht nur von mangelnder Ausbildung, Unterfinanzierung oder mangelnder Kontrolle sprechen, sondern man muss schon von erheblicher Selbstüberschätzung des gesamten Familienrechtssystems sprechen. Die Gerichte haben die Pflicht die Sachverhalte adäquat zu ermitteln und unterlassen das nur allzu oft in grenzenloser Machtausübung und Selbstüberschätzung.
Wenn man beim Vorgehen von Jugendämtern von den vorgenannten Mängeln ausginge, müsste man dann im Zirkelschluss davon ausgehen, dass es auch den Richtern an hinreichender Qualifikation, Bildung und Kontrolle fehlt, denn alle relevanten oder angegriffenen Entscheidungen der Jugendämter müssen immer vom Gericht falsifiziert oder verifiziert werden.
Den schwarzen Peter den Jugendämtern zuzuschreiben sei zu kurz gegriffen, auch hat man damit Recht, wenn man sagt, der Fehler liege im System. Jedoch geht es nicht allein um Überbelastung und um Unterfinanzierung sowie um fehlende Kontrolle und mangelhafte Ausbildung der Mitarbeiter in den Jugendämter sondern vielmehr um schlecht qualifizierte, machtbesessene, arrogante, überbelastete Familien- und Betreuungsrichter ohne hinreichende Kontrolle.
Eigene Grundrechte für Kinder sind völlig unsinnig, denn die sind bereits in der UN-Kinderrechts-Konvention festgeschrieben sowie im Bundesgesetzblatt und das Grundgesetz ist bereits eine Schatzgrube. Das gilt allerdings nur, wenn die bereits geltenden Gesetze gerade von Richtern, Jugendamtsmitarbeitern und Sachverständigen auch eingehalten werden.

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